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BVerwG, 09.11.1987 - 2 B 83.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Verfügung hinsichtlich einer Teilzeitbeschäftigung - Aufhebung einer Verfügung gerichtet auf die Festlegung einer Teilzeitbeschäftigung - Beschränkung des klägerischen Antragbegehrens auf einen Teil des durch eine angefochtene Verfügung betroffenen ...
Verfahrensgang
- VG Mainz, 27.08.1986 - 7 K 22/86
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.1987 - 2 A 107/86
- BVerwG, 09.11.1987 - 2 B 83.87
- BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Wird zitiert von ...
- OVG Bremen, 25.01.1991 - 2 B 9/91
Sozialhilferecht: Begriff des Härtefalls i.S. von § 26 S. 2 BSHG
Soweit die bei der Antragstellerin vorliegenden Lebensverhältnisse ausbildungsbezogen sind, d.h. erklären und begründen, daß und weshalb sie ihr Studium erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen hat, sind sie allein im Rahmen des § 10 Abs. 3 BAföG berücksichtigungsfähig (vgl. Senatsbeschluß v. 26.6.1987 -- 2 B 83/87 --).